Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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03.08.2022
Eröffnungen
20.12.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
01.07.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
01.07.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
04.06.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015
04.06.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
04.06.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis zum 31.12.2015
31.05.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
18.12.2019
Sicherungsmaßnahmen
21.08.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015
29.08.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2014
08.10.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2012 bis zum 30.06.2013
29.09.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012
23.07.1997
Neueintragungen